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Kann ich mich nach der MM- oder HM-Ausbildung selbstständig machen?

Nach der Ausbildung zum Heilmasseur können Sie sich selbstständig niederlassen. Zu empfehlen ist immer auch die Niederlassung als Gewerblicher Masseur. Dazu bedarf es einer Unternehmerprüfung und dann sind Sie berechtigt sowohl als Heilmasseur als auch als Gewerblicher Masseur tätig zu sein.